Umweltschutzbeauftragter
Der Umweltschutzbeauftragte ist der Ansprechpartner in einem Unternehmen bzgl. aller Umweltschutzaktivitäten und achtet auf die dauerhafte Einhaltung der technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes.
Der Umweltschutzbeauftragte ist kein gesetzlich geforderter Betriebsbeauftragter wie:
- der Immissionsschutzbeauftragte nach § 53 BImSchG und 5. BImSchV
- der Störfallbeauftragte nach § 58 BImSchG sowie 5. und 12. BImSchV
- der Abfallbeauftragte nach § 59, 60 KrWG
- der Gewässerschutzbeauftragte nach § 64 WHG
- der Gefahrstoffbeauftragte nach § 2 Abs. 16 GefStoffV
- der Gefahrgutbeauftragte nach § 1 Abs. 1 GbV
Vielmehr hat er spartenübergreifende Kenntnis und kann zugleich auch eine der o.g. Rollen wahrnehmen, sofern er dazu bestellt wird und die spezifische Fachkenntnis nachweisen kann.
Im Rahmen der übergreifenden Tätigkeiten kann er jedoch die gleichen Aufgaben und Funktionen erfüllen, wie ein gesetzlich geforderter Betriebsbeauftragter. Zusammengefasst sind das die Initiativfunktion, die Überwachungs-/Kontrollfunktion, die Beratungsfunktion, die Informations-/Motivationsfunktion und natürlich auch die Berichtsfunktion.
Wie oben deutlich wird, ist das deutsche Umweltrecht nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zu finden. Eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen der EU, welche in nationales Recht umgesetzt werden müssen oder auch gesetzgebende Wirkungen haben, deutsche Gesetze und Verordnungen, kommunale Satzungen, sowie Verwaltungsvorschriften und technische Regeln sind individuell zu beachten.
Insbesondere Unternehmen, welche aufgrund Ihrer geringen Umweltrelevanz keine gesetzlichen Betriebsbeauftragten bestellen müssen, haben oft das Problem, das sich niemand um diese Themen kümmert und kein übergreifender Einblick in die komplexe Welt des Umweltrecht vorliegt.
Hier komme ich ins Spiel. Ich stehe Ihnen gerne zu den oben genannte Themen und Funktionen individuell zur Seite und helfe Ihnen diese in Ihrem Betrieb entsprechend abzudecken.